Kaufpreiszahlung (2)
Mit welchen Raten müssen Sie rechnen?
Sie löst den Eigentumsübergang aus: Die Kaufpreiszahlung

Die Kaufpreiszahlung wird bei dem Erwerb einer Immobilie üblicherweise vom Notar angefordert. Er setzt dem Käufer nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch eine Frist, bis wann der Kaufpreis gezahlt sein muss. In der Regel vergehen zwischen der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch und der Zahlung des Kaufpreises nur wenige Tage. Entscheidet man sich für den Kauf einer Immobilie, sollte man also schon vor der Vertragsunterschrift genaue Vorstellungen haben, wie die Finanzierung aussehen wird.
Kein Notartermin ohne Finanzierung
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Forderung des Kaufpreises können nach der Protokollierung schnell anstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, schon zum Zeitpunkt des Notartermins eine Finanzierung schriftlich zugesichert zu haben. Beginnt man erst nach dem Notartermin damit, eine finanzierende Bank zu suchen, sollte diese Suche sehr schnell ablaufen, so dass ein sorgfältiger Angebotsvergleich nicht mehr möglich sein könnte.
Nicht nur der Kaufpreis ist zu zahlen
Neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie fallen weitere Kosten zur Za

hlung an. So ist nach der Kaufpreiszahlung die Notar- und Grundbuchgebühr zu zahlen, die der Notar in Abhängigkeit von dem vereinbarten Kaufpreis fordert. Ebenso fällt damit die Zahlung der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt an, die bei jedem Immobilienkauf erforderlich ist.