Kaufpreiszahlung
Wie erfolgt Ihre Kaufpreiszahlung?
Die Pflicht des Käufers: Die Kaufpreiszahlung
Aus dem Kaufvertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufer

s. Zu den wichtigsten Pflichten des Käufers gehört die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Er ist im Kaufvertrag dokumentiert. Entsprechend den Vorschriften beim Immobilienkauf erfolgt die Abwicklung Zug-um-Zug, so dass er mit der Kaufpreiszahlung allein noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Wichtig für die Kaufpreiszahlung: Eine passende Finanzierung

Nach der Unterschrift des Kaufvertrags stößt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch an. Damit wird öffentlich dokumentiert, dass ein Eigentumsübergang beabsichtigt ist. Nach der Eintragung wird er den Käufer zur Kaufpreiszahlung zu einem bestimmten Datum auffordern. Die Kaufpreiszahlung erfolgt meist nicht direkt an den Verkäufer, sondern zunächst auf ein Notaranderkonto, auf das nur der Notar Zugriff hat. Die Basis für die Kaufpreiszahlung allerdings ist eine passende Immobilienfinanzierung.
Schon vor der Protokollierung fixieren: Den Darlehensgeber
Im Idealfall steht die finanzierende Bank schon vor der Protokollierung fest, damit es im Nachhinein keine Schwierigkeiten bei der Finanzierung gibt. Nach der Auflassungserklärung wird der Notar die Bank auffordern, den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu zahlen. Von dort veranlasst der Notar die Auszahlung an den Verkäufer, wenn dieser seinen Pflichten vollständig nachgekommen ist und der Kaufvertrag abgewickelt ist.