Arbeitslosigkeit
Im Fall der Fälle: Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit als großes Kreditrisiko
Der Wegfall des Einkommens aufgrund von Arbeitslosigkeit zählt sicherlich zu den größten Kreditrisiken, die es im Bereich der Immobilienfinanzierung gibt. Denn spätestens wenn der Kreditnehmer mehr als ein Jahr arbeitslos ist und somit in der Regel in den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) „rutscht“, sind die Kreditraten normalerweise nicht mehr tragbar. Die Folge wäre dann zum Beispiel bei einem aufgenommenen Immobiliendarlehen die Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie.
Absichern durch eine private Arbeitslosenversicherung
Zwar ist man als abhängig Beschäftigter im Zuge des gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen Arbeitslosigkeit abgesichert, aber die Leistung (Arbeitslosengeld I) wird im Normalfall maximal ein Jahr erbracht. Insofern ist eine zusätzliche Absicherung dringend zu empfehlen, zum Beispiel durch eine private Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherung wird jedoch nur von wenigen Gesellschaften angeboten und ist zudem relativ teuer. Darüber hinaus werden die zu zahlenden Darlehensrate bei dieser Versicherung oftmals maximal zwei oder drei Jahre übernommen.
Kreditversicherung mit Schutz bei Arbeitslosigkeit
Eine Alternative zur privaten Arbeitslosenversicherung ist die Kreditversicherung, auch als Restschuld- oder Restkreditversicherung bezeichnet. Diese Versicherung sichern einen Kredit im Falle des Todes des Kreditnehmers ab, meistens auch bei Berufsunfähigkeit und mitunter ebenfalls bei Eintritt der Arbeitslosigkeit. Allerdings kommt es auch hier auf den Anbieter an, über welchen Zeitraum die Versicherung die Zahlung der Darlehensrate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit übernimmt.