Was ist eine Kernsanierung?
Das Gebäude
wird in einen neuwertigen Zustand versetzt
Kernsanierung – beinahe komplette Erneuerung
Es gibt keine einheitliche Definition für eine Kernsanierung, aber in der Regel werden Gebäude als kernsaniert betrachtet, wenn ein Gebäude durch diverse bauliche Sanierungs- maßnahmen wieder in einen neuwertigen Zustand versetzt wird. Dabei wird das Gebäude keineswegs bis auf die Außenmauern rückgebaut, es werden lediglich alle Elemente, die nicht zu den tragenden Strukturen gehören, entfernt.
Was gehört zu einer Kernsanierung?
Bei einer Kernsanierung werden in der Regel alle Elektroinstallationen sowie sämtliche Wasserleitungen ausgetauscht. Darüber hinaus wird bei einer Kernsanierung in den meisten Fällen auch das komplette Dach neu eingedeckt, seltener wird auch der Dachstuhl entfernt auch neu aufgebaut. Die bestehenden Räume innerhalb des Gebäudes bleiben aber bestehen. Werden alle Elemente bis auf die Außenmauern entfernt, spricht man von einer Entkernung.
Sanierungen bei denkmalgeschützten Immobilien
Bei sanierungsbedürftigen Baudenkmälern ist in der Regel eine Kernsanierung erforderlich, die unter bestimmten Voraussetzungen geschehen muss. Das zuständige Amt für Denkmalschutz muss sich mit dem Bauträger abstimmen und überwacht die gesamten Arbeiten während der Sanierung. Das sichert zum einen die korrekte Wiederherstellung des Gebäudes und zum anderen die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten.