FAQs - Energieausweis
Der Energieausweis: Nützliche Informationen
Auf dem Vormarsch:
Energiesparkonzepte für Immobilien
Die anhaltende Diskussion um Umwelt- und Klimaschutz erstreckt sich auch auf die Neu- oder Umbau von Immobilien. Besonders betroffen sind davon alte Häuser, die ein hohes Maß an Energie verbrauchen. Sie sind nicht nur ineffizient und teuer zu betreiben, sondern meist auch besonders umweltschädlich. Sind Sanierungsmaßnahmen geplant, sind auch die neuesten Vorschriften der Energiesparverordnung zu berücksichtigen. Der Ausweis der integrierten Energiesparmaßnahmen erfolgt im Energieausweis.
Der Nachweis des grünen Gewissens: Der Energieausweis
Der Energieausweis darf nur durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ausgegeben werden. Er beurteilt den Zustand der Immobilie und ganz besonders der Wände, Dächer, Fenster und Heizungen. Der Energieausweis kommt für Neubauten und Altbauten gleichermaßen zur Anwendung, bei sanierten denkmalgeschützten Immobilien bietet er sich also nahezu an. Er ist nicht nur die Basis für die Inanspruchnahme günstiger Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sondern auch ein wichtiger Nachweis des Vermieters für seinen Mieter.
Das Recht des Mieters: Einsicht in den Energieausweis
Der Energieausweis belegt, dass eine Immobilie eine bestimmte Menge an Energie benötigt. Der Energieverbrauch ist in der Abschlagszahlung des Mieters angemessen zu beachten. Der Mieter darf die Vorlage des Energieausweises verlangen, um daraus die Berücksichtigung in der Abschlagszahlung der Nebenkosten zu entnehmen.