Wichtig:
Werbungskosten verringern Ihre Steuerschuld
Was sind Werbungskosten?
Die Werbungskosten: vermindern das zu versteuernde Einkommen
Der Begriff der Werbungskosten ist bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung von Bedeutung. Nach § 9 Abs. 1 (1) des Einkommenssteuergesetzes sind Werbungskosten als Aufwendungen definiert, die das persönliche Einkommen absichern oder erhalten. Zu den Werbungskosten zählen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für Arbeitsmittel und alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit entstehen.
Werbungskosten werden als Pauschbetrag abgezogen
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bei seiner Steuererklärung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag anzusetzen. Das ist ein pauschaler Betrag für die Werbungskosten, der nicht nachgewiesen werden muss. Werbungskosten, die über den Pauschbetrag hinausgehen, sollten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Alle Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die zu zahlende Einkommenssteuer. Hat ein Arbeitnehmer zu viel an Steuer gezahlt, erhält er einen Teil der überzahlten Steuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurück.
Nicht nur Werbungskosten mindern die Steuerlast
Neben den Werbungskosten gibt es weitere Ausgaben, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen und die sich steuersenkend auswirken. Dazu gehören auch die Sonderausgaben und die Außergewöhnlichen Belastungen. Ein gravierender Steuereffekt geht auch von einer Kapitalanlage aus. Entsteht aus einer Vermietung ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, mindert dieser das zu versteuernde Einkommen und die Steuerzahlung in der Regel deutlich.