Einkommensteuer
Die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer bei Immobilien
Immobilien können die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer beeinflussen. Das liegt daran, dass alle Einnahmen und Ausgaben, welche im Rahmen der vermieteten Immobilie anfallen, zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen werden müssen. Die Einnahmen aus der Immobilie erhöhen das gesamte zu versteuernde Einkommen. Von den Einnahmen können Immobilieneigentümer allerdings alle Ausgaben, welche im Rahmen der Immobilie anfallen abziehen, sodass sich Ausgaben steuermindernd auswirken.
Einkommenssteuerrelevante Einnahmen und Ausgaben
Zu den einkommenssteuerrelevanten Einnahmen einer Immobilie zählen insbesondere Mieteinnahmen. Aber auch alle Nebenkosten müssen dabei berücksichtigt werden. Zur Ermittlung des Einkommens sind von diesen Einnahmen alle Ausgaben abzuziehen. Dazu zählen unter anderem alle Kosten, welche mit der Finanzierung der Immobilie in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Zinsen und Finanzierungsnebenkosten. Auch die Kosten für rechtliche und steuerliche Beratungen sowie sämtliche Betriebskosten, zählen zu den Ausgaben.
Einkommenssteuer bei denkmalgeschützten Immobilien
Beim Erwerb und der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien können Eigentümer zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profitieren. Investitionskosten zur Werterhaltung können über zwölf Jahre abgeschrieben werden und so die Einkommenssteuer senken. Innerhalb der Jahre Eins bis Acht dürfen jährlich neun Prozent abgeschrieben werden. In den restlichen vier Jahren ist dann jeweils eine Abschreibung von sieben Prozent erlaubt. Bei der Immobilieneigennutzung ist eine Abschreibung für zehn Jahre in Höhe von neun Prozent möglich.