Steuerrecht Verluste aus Vermietung und Verpachtung
Vermietung und Verpachtung
Was sind Verluste aus Vermietung und Verpachtung?
Kauft man eine Immobilie zur Vermietung, gelten die Mieteinkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie sind im Rahmen der Steuererklärung anzusetzen und werden steuerlich berücksichtigt. Allerdings stehen den Einkünften auch Ausgaben gegenüber. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung.
Ausgaben sind steuerlich abzusetzen
Zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie anfallen, gehört die Darlehensrate. Sie ist zu zahlen, wenn eine Immobilie finanziert wird. Auch die Abschreibungen und alle weiteren Kosten, die nicht auf den Mieter umzulegen sind, darf der Eigentümer bei seiner Steuererklärung ansetzen.
Verluste senken die Steuerbelastung
Erzielt man mit einer vermieteten Immobilie einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung, werden diese nicht nur im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Sie reduzieren außerdem das zu versteuernde Einkommen und wirken unmittelbar auf die zu zahlende Steuer. Üblicherweise erhält man so im Rahmen der Steuererklärung die zu viel gezahlte Steuer zurück. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Wege der Durchführung: Zum einen kann ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, der die monatliche Steuerbelastung senkt. Zum anderen kann die gezahlte Steuer auch erst zum Jahresende angesetzt werden, um dann in einer gesamten Summe erstattet zu werden.