Kaufvertrag
Der Eigentumswechsel wird beurkundet
Die Basis für den Kauf: Der Vertrag

Wie jeder Vertrag regelt der Kaufvertrag die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers, die mit dem Immobilienkauf verbunden sind. Der Kauf einer Immobilie unterliegt bestimmten Bedingungen. Der Kaufvertrag ist in schriftlicher Form von einem Notar zu erstellen, zu unterschreiben und im Grundbuch einzutragen. Diesen Vorgang nennt man Beurkundung.
Rechte und Pflichten: Im Kaufvertrag geregelt

Aus dem Vertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Das sind bei einem Kauf die Übergabe des Kaufgegenstandes und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Die Übergabe wird bei einer Immobilie in Form der Auflassungserklärung und der Auflassung durchgeführt, beide werden im Grundbuch eingetragen. Die Abwicklung erfolgt Zug-um-Zug, das bedeutet, im ersten Schritt wird die Auflassungserklärung im Grundbuch festgehalten. Sie führt zur Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbssteuer und zur Eintragung der Auflassung. Sie schließt den Kauf ab und manifestiert die Eigentumsübertragung.
Kaufpreis und Lasten: Ebenfalls Inhalt des Vertrags
Der Vertrag enthält weitere Bestandteile, so zum Beispiel den vereinbarten Kaufpreis und den eigentlichen Kaufgegenstand. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer größeren Immobilie, ist diese eindeutig und zweifelsfrei anhand der Teilungserklärung festzuhalten. Wird das Objekt nicht lastenfrei übergeben, muss auch das im Kaufvertrag geregelt sein.