Tilgungszuschuss
Ihr Bonus beim energieeffizienten Sanieren:
Der Tilgungszuschuss
Sanierungen über die KfW finanzieren
und bis zu 22,5 % Tilgungszuschuss kassieren
Auch Erwerber denkmalgeschützter Immobilien können von den besonders günstigen Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren. Besonders interessant ist das KfW-Programm 153, das nicht nur zinsgünstige Kredite gewährt, sondern bei der erfolgreichen Sanierung zusätzlich einen prozentualen Zuschuss zu den Tilgungen gewährt. Der tatsächliche Aufwand kann sich mit dem Programm deutlich reduzieren.
Ausnahmeregelungen für Baudenkmäler
Die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien ist im Vergleich zu konventionellen Gebäuden deutlich komplizierter, da die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde die Sanierung überwacht und nicht allen energetisch sinnvollen Sanierungen zustimmt, weil dadurch das Gebäudebild nicht mehr dem schützenswerten Original entspricht. Auf Antrag ist daher der Tilgungszuschuss auch für Baudenkmäler möglich, die die vorgegebenen Werte der KfW nicht ganz erreichen, wenn der Bauherr alles versucht, um die Werte zu erreichen.
Die Zuschüsse im Einzelnen
Je nachdem, welche Werte das sanierte Baudenkmal erreicht, werden bis zu 22,5 % der Gesamtdarlehenssumme als Tilgungszuschuss gezahlt. Für den Standard „KfW-Effizienzhaus 115“ werden 7,5 % erstattet, für den Standard „KfW-Effizienzhaus 100“ 10 % der Gesamtsumme. Bei einer Sanierung nach dem Standard „KfW-Effizienzhaus 85“ kann der Bauherr einen Zuschuss von 12,5 % erwarten. Wird die Sanierung sogar nach dem Standard „KfW-Effizienzhaus 70“ durchgeführt, erstattet die KfW 17,5 % vom Betrag, und wenn am Ende der Sanierung sogar der Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ erreicht wird, können 22,5 % erstattet werden.