Finanzierung über KfW-Darlehen
Das KfW-Darlehen, Programm 151
Wie erhalte ich mein Darlehen von der KfW Bank?
Die KfW Bankengruppe gibt weltweit Impulse für Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie. Als Förderbank, die im Eigentum von Bund und Ländern steht, unterstützt sie die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebens- und Wirtschaftsbedingungen. Im Zusammenhang mit der Investition in die Sanierung eines Baudenkmals bietet die KfW Bank teilweise die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen. Folgende Schritte in der Vorgehensweise sind dabei für Sie wichtig:
- Den Antrag zum Programm 151 stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu sanieren. Die Berater Ihrer Hausbank füllen den Kreditantrag für Sie aus;
- Dem Antrag fügen Sie bitte die "Bestätigung zum Kreditantrag" bei. Diese Bestätigung wird von Ihnen und von einem Energiesachverständigen unterschrieben.
Zusammenarbeit ausschließlich mit anerkannten Sachverständigen
Unsere Partner arbeiten ausschließlich mit Sachverständigen zusammen die von der KfW als Energieberater anerkannt sind. Diese sind im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) zugelassen oder sie haben die Berechtigung, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).
- Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie innerhalb von 9 Monaten nach der Auszahlung des gesamten Darlehens einen programmgemäßen Einsatz der Mittel nach;
- Da wir Ausnahmeregelungen bei einem Baudenkmal oder erhaltenswerter Bausubstanz in Anspruch nehmen, sind die gesonderten Regelungen selbstverständlich berücksichtigt.
Betreff : KfW Darlehen - Verfahrensweise
Stand 09.2014