Eigennutzer
Die Eigennutzer
Eigennutzung lohnt sich auch
Denkmalgeschützte Immobilien rechnen sich nicht nur für Kapitalanleger, auch für Personen, die in die erworbene Immobilie selbst einziehen möchten, können sich deutliche Steuervorteile ergeben. Im Vergleich zu Kapitalinvestoren können Eigennutzer allerdings nicht die gesamten Kosten für die Sanierung steuerlich geltend machen, sondern nur einen Gesamtanteil von 90 %, aufgeteilt auf 10 Jahre (9 % pro Jahr).
Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung der erhöhten Abschreibung für Baudenkmäler (sogenannte Denkmal-AfA) finden sich im Paragrafen 10f des Einkommenssteuergesetzes. Wichtig für die steuerliche Anerkennung ist aber, dass die Immobilie schon vor dem Beginn der Sanierung erworben wird. Da die zuständige Denkmalschutzbehörde die Sanierungen überwacht und genehmigen muss, lassen sich aus den Berechnungen der Behörde schon relativ genau ermitteln, wie hoch die Steuerersparnis für den Eigentümer sein wird.
Steuerliche Begünstigung nicht nur für „offizielle“ Baudenkmäler
Die erhöhte Abschreibung von Sanierungskosten kann unter Umständen auch für Gebäude gewährt werden, die nicht alle Kriterien für ein Baudenkmal erfüllen. Eigennutzer können auch Immobilien erwerben, die in sogenannten Sanierungsgebieten liegen. Diese werden von den Behörden ausgewiesen, wenn zum Beispiel bestimmter Wohnraum in innerstädtischen Lagen aufgewertet und modernisiert werden soll. Diese Gebiete finden sich vor allem in den neuen Bundesländern.