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Denkmalsanierung ohne böse Überraschungen

Der Fiskus unterstützt den Erhalt von Baudenkmälern

Der allgemeine Trend zur Denkmalimmobilie hat einen Grund: die Denkmalschutz-AfA. Durch diese Absetzung für Abnutzung (AfA) fördert der Fiskus die Erhaltung schützenswerter Baudenkmäler. Eigennutzer und Kapitalanleger können dadurch die regelmäßig erheblichen Sanierungskosten über die Steuererklärung absetzen. Wer selbst in seiner Denkmalimmobilie wohnt, kann über einen Zeitraum von zehn Jahren 90 % der Sanierungskosten bei seiner Einkommenssteuerklärung geltend machen. Bei Investoren sind es sogar 100 %, die über zwölf Jahre abgeschrieben werden können. Deshalb kann sich der Erwerb einer Denkmalimmobilie für Eigennutzer und Kapitalanleger durchaus lohnen.

Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme der Denkmalschutz-AfA ist demnach die Sanierung des Baudenkmals, bei der zahlreiche Kriterien zu berücksichtigen sind. Schon bei der Einholung von Genehmigungen können gravierende Fehler passieren, die den Eigentümer um seine Steuervorteile bringen. Wer nur an baurechtliche Genehmigungen denkt und keine steuerrechtlichen Vorabbescheinigungen einholt, riskiert seine Absetzungsmöglichkeiten. Die steuerlichen Bescheinigungen müssen vor Beginn der Sanierung eingeholt werden, da keine Behörde im Nachhinein entsprechende Dokumente ausstellen darf. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, entfällt der Steuervorteil durch die Denkmalschutz-AfA komplett.

Auch bei der Sanierung selbst können dem Laien schnell fatale Fehler unterlaufen. Staatlich gefördert wird nämlich nur Schützenswertes und Geschütztes, sodass nicht alle baurechtlich genehmigten Sanierungsarbeiten auch unter die Denkmalschutz-AfA fallen. Anbauten oder Gartenarbeiten fallen nämlich gerade nicht unter diesen Schutz und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.

Die Richtlinien für die Sanierung von Denkmalimmobilien müssen zwingend eingehalten werden. Wer statt der vorgegebenen Holzfenster einfach Kunststofffenster montiert, kann diese Kosten nicht bei der Steuer geltend machen. Wer sogar bei der Entkernung des Gebäudes wichtige Elemente wie Stuckdecken oder historische Treppenanlagen entfernt, riskiert den kompletten Denkmalstatus seiner Immobilie und damit naturgemäß auch die Steuervorteile.

Nicht zuletzt ist auch die Bausubstanz eines Baudenkmals immer wieder für böse Überraschungen gut, weshalb Anschaffungs- und Sanierungskosten im Vorhinein durch Experten kalkuliert werden sollten. Derartige Risiken können durch die Hinzuziehung von Denkmalschutzspezialisten wie bei investition-baudenkmal.de minimiert werden. Die Sanierung der bis in das kleinste Detail auf ihren Wert überprüften Baudenkmäler wird dem Eigentümer komplett abgenommen. Ausnahmslos versierte Architekten und Fachbetriebe versetzen die in attraktiven Lagen befindlichen Denkmalimmobilien in einen Zustand, der dem Denkmalschutz und dem Anspruch an modernes Wohnen gerecht wird. So muss sich der Eigentümer nicht mit der komplexen Materie beschäftigen und kommt gleichzeitig in den Genuss der Steuervorteile.

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Kai Albert
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