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Pro Denkmalschutz - historische Immobilien müssen erhalten bleiben

Investieren Sie in den Erhalt reizvoller Denkmalimmobilien

Ob Jugendstil-Villa, Fachwerkhaus oder historisches Industrieanwesen - nach Angaben der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum sind ein Drittel aller deutschen Kulturdenkmäler gefährdet, sofern in nächster Zeit keine Sanierungen durchgeführt werden. Am 14.09.2014 war wieder Tag des Denkmals, an dem zahlreiche Experten wie auch die investition-baudenkmal.de zu Wort gekommen sind. Nach allgemeinen Befürchtungen wird der Denkmalschutz nämlich bald Opfer der Sparpolitik.

Etwa 1,3 Millionen Denkmalimmobilien hat Deutschland zu bieten. Vom kleinen Einzeldenkmal bis hin zur historischen Altstadt gehört jedes einzelne Baudenkmal zum schützenswerten Kulturgut. Nur etwa 20 % aller Denkmalimmobilien gehören dem Staat; die restlichen 80 % liegen im Privateigentum. Auch die investition-baudenkmal.de vermittelt geprüfte und sanierte Baudenkmäler an Investoren und Eigennutzer. Leider werden private Eigentümer jedoch häufig von den Landesregierungen im Stich gelassen. Durch die drastischen Kürzungen bei den Landeszuschüssen kann auch davon ausgegangen werden, dass die bislang für den Denkmalschutz zur Verfügung gestellten Mittel in Zukunft weiterhin reduziert werden.

Nach Auskunft der investition-baudenkmal.de ist es daher äußerst positiv, dass die steuerlichen Vergünstigungen beim Erwerb einer sanierten Denkmalimmobilie von der allgemeinen Sparpolitik noch nicht berührt wurden. Nach wie vor profitieren sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger von der Denkmalschutz-AfA. Kapitalanleger können die Modernisierungs- und Wiederherstellungskosten im Rahmen der Sanierung über einen Zeitraum von zwölf Jahren vollständig von der Steuer absetzen. Eigennutzern wird ebenfalls ermöglicht, über zehn Jahre immerhin noch 90 % der Sanierungskosten über die Einkommensteuerklärung geltend zu machen. Letztendlich gilt die Investition in Baudenkmäler als eine der interessantesten und vermeintlich letzten Möglichkeiten, Steuervorteile für den Aufbau von Vermögen zu nutzen.

Dies, zumal die dafür erforderlichen Sanierungskosten regelmäßig zwischen 50 und 70 % des Kaufpreises für eine derartige Immobilie ausmachen. Grundvoraussetzung für die Nutzung der Denkmalschutz-AfA ist der Erwerb der Denkmalimmobilie vor Beginn der Modernisierungs- und Wiederherstellungs-Arbeiten.

Kapitalanleger sind darüber hinaus gut beraten, wenn sie die Denkmalschutz-AfA im Rahmen eines langfristigen Investments nutzen. Zumindest über zehn Jahre sollte die Denkmalimmobilie im Eigentum verbleiben. Dies allein vor dem Hintergrund, dass ein potenzieller Verkaufsgewinn innerhalb von zehn Jahren entsprechend zu versteuern wäre. Nach Ablauf der Sperrfrist kann das Baudenkmal hingegen ohne diese Steuerbelastung veräußert werden, wobei regelmäßig allein aufgrund der Modernisierungsarbeiten interessante Gewinne erzielt werden können. Diese - und viele weitere Informationen erhalten Interessenten unmittelbar auf investition-baudenkmal.de.

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Kai Albert
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