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Sanierte Denkmalimmobilien als ideale Kapitalanlage

Durch die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie steigern Sie deren Wert. Erfahren Sie mehr zu den Möglichkeiten, durch ein Baudenkmal Steuern zu sparen.

Ein Investment in ein Baudenkmal, das zu Wohn- oder Gewerbezwecken umfangreich saniert wurde, wird vom Staat mit steuerlichen Vergünstigungen gefördert. Genauer ist es die Denkmalschutz-AfA, die Kapitalanleger mit nicht unwesentlichen Steuervorteilen lockt. Geregelt wird dies in §§ 7 h und 7 i EStG, wonach der Sanierungskostenanteil der Denkmalimmobilie innerhalb von zwölf Jahren zu 100 % abgesetzt werden kann. Im ersten bis zum achten Jahr profitieren Investoren von 9 % p.a. sowie im neunten bis zwölften Jahr von 7 % p.a. abzugsfähigen Sanierungskosten.

Durch die Geltendmachung der Sanierungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird das zu versteuernde Einkommen reduziert. Dies hat wiederum zur Folge, dass entsprechend weniger Steuern gezahlt werden müssen. Aus einer entsprechend geringeren Steuerlast ziehen im Übrigen auch Eigennutzer ihre Vorteile, die nach der Denkmalschutz-AfA 90 % der Sanierungskosten über zehn Jahre à 9 % p.a. absetzen können.

Unberührt bleiben hiervon in beiden Fällen die Steuervorteile durch die lineare AfA, die sich auf den Altbauanteil und das Baujahr der Immobilie bezieht.

Mietrenditen und Wertsteigerung

Denkmalimmobilien stehen für individuelles Wohnen. In Kombination mit einer auch unter energetischen Gesichtspunkten durchgeführten Sanierung entsprechen derartige Baudenkmäler auch dem Anspruch an Wohnkomfort sowie Energieeffizienz und lassen sich auch deshalb besonders gut vermieten.

Hinzu kommt, dass sich Baudenkmäler häufig in exponierten Lagen befinden und ein Alleinstellungsmerkmal genießen. Über viele Epochen hinaus gelten die historischen Gebäude als schützenswerte Zeitzeugen, auch wenn in diesen Gebieten eine Wohnbebauung städtebautechnisch nicht mehr erfolgt. Das individuelle Wohnen wird bei Baudenkmälern demnach oft auch mit einer besonders gefragten Lage kombiniert. Leerstände, Mietnomaden oder ähnliche Ärgernisse sind bei ausgesuchten Baudenkmälern, wie beispielsweise den Immobilien der Denkmalexperten von Investition Baudenkmal, nahezu ausgeschlossen.

Durch die Sanierung von Denkmalimmobilien wird darüber hinaus nicht nur der Wert der Immobilie erhalten und stabilisiert, sondern auch durch kontinuierlich hohe Nachfrage am Markt der Anlagenwert gesteigert. In diesem Zusammenhang kommt Kapitalanlegern auch die Besonderheit bei den Spekulationsfristen entgegen, wonach bei einem gewinnbringenden Verkauf des Baudenkmals nach einer Haltefrist von zehn Jahren keine Spekulationssteuer gezahlt werden muss. Die Steuer würde nur dann anfallen, wenn die selbst genutzte oder vermietete Denkmalimmobilie vorher mit Gewinn veräußert werden würde.

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Kai Albert
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