Sanierte Denkmalimmobilien - alte Geschichte im modernen Kontext
Historische Immobilien bieten nicht nur einen außergewöhnlichen Wohnraum, sie können Ihnen sogar Steuern sparen.
Fachwerkhäuser, Windmühlen oder historische Vorstadtvillen verbreiten noch immer einen Hauch von Romantik und Nostalgie, während viele Neubauten und Wohnsiedlungen nur kurz das Interesse des Betrachters fesseln können. Schnörkellose Konturen, ebenmäßige Silhouetten und puristisch-anmutige Designs rund um Neubauten mögen zwar zweckdienlich sein, haben dennoch wenig Charme. Ein jedes Haus ähnelt dem des Nachbarn und auch die Räumlichkeiten im Inneren haben oft das gleiche Schema. Baudenkmäler hingegen bieten neben einer stattlichen Optik noch echte Wohnkultur. Nicht umsonst gelten Ären wie Renaissance und Barock als Zeitalter echter Baukunst, was noch erhaltene Denkmalimmobilien zu echten Juwelen unter den Wohnimmobilien macht.
Fakt ist, dass Baudenkmäler im Ursprungszustand ein hohes Maß an Nachholbedarf haben, was Wohnkomfort und Energieeffizienz anbelangt. Eine Sanierung ist dabei nicht von Laien zu bewerkstelligen und muss auch zwingend mit den Denkmalbehörden abgesprochen werden. Andererseits ist es jedoch die Sanierung des Denkmals, mit der gleich die sprichwörtlichen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden können:
Die Sanierung dient nämlich einerseits dem modernen Wohnen inklusive komfortabler Ein- und Ausbauten sowie bezahlbarer Nebenkosten für Heizung und Strom. Andererseits ist es insbesondere das Geld für die Sanierung, das über die Steuererklärung beim Staat in Teilen sogar bis zu 100 % geltend gemacht werden kann. Möglich macht dies die Denkmalschutz-AfA, die bis heute noch als einer der wenigen legalen Steuertricks in Deutschland gilt. Die lineare Abschreibungsmöglichkeit des Altbauanteils bleibt im Übrigen auch bei Baudenkmälern bestehen.
Die Kaufpreise für Grundstück und historisches Gebäude selbst wiegen in der Kalkulation bis zum einzugsfertigen Zustand eher gering, weshalb die Sanierungskosten nahezu immer Hauptbestandteil der Gesamtkalkulation ausmachen. Nach der Denkmalschutz-AfA können Eigennutzer über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 90 % der Sanierungskosten über die Steuererklärung absetzen. Kapitalanleger und Investoren profitieren sogar von der Abschreibung von 100 % über zwölf Jahre, was die Vermietung von Denkmalimmobilien als renditestarke und sichere Anlage so beliebt macht.
Ganz gleich, ob selbst bewohnt oder vermietet; ein saniertes Baudenkmal ist unter allen Gesichtspunkten etwas ganz Besonderes und hat die ihm zuteilgewordene Aufmerksamkeit auch verdient. Interessenten finden attraktive Denkmalimmobilien und viele nützliche Informationen wie beispielsweise Steuerspar-Rechner auf www.investition-baudenkmal.de.