Abschreibungen auf denkmalgeschützte Immobilien
Der Kauf einer Immobilie kann mit einigen Fördermöglichkeiten verbunden sein. Es sind vor allem die steuerlichen Abschreibungen, die so genannte AfA, die eine Investition im Immobilienbereich für immer mehr Anleger attraktiv machen. www.investition-baudenkmal.de/343-624/Denkmalaschreibungen.htm zeigt auf, welche besonderen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Investition in denkmalgeschützte Immobilien bestehen.
Finanzierungs- und Steuervorteile bei der Geldanlage beachten
Den größten steuerlichen Vorteil erreicht man durch die Investition in eine Denkmalimmobilie, denn durch die Denkmalabschreibung können bis zu 80 % des Kaufpreises steuerlich abgesetzt werden. Dies vor allem deshalb, weil das Sanieren denkmalgeschützter Gebäude steuerlich besonders behandelt wird. Im Vergleich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Neubauten sind die Vorteile für Denkmalabschreibungen daher besonders deutlich: Während bei einem Neubau 2 % jährlich als Abschreibung angesetzt werden, kann bei einer Denkmalimmobile die vor dem 1.1.1925 gebaut wurde, der Altbau mit 2,5 % p.a. abgeschrieben werden. Weiterhin sind die nachträglichen Sanierungskosten, also bis zu 80 % des Kaufpreises, zu 100 % in den nächsten 12 Jahren abzuschreiben.
Zusätzlich zur erhöhten Abschreibung bietet die Geldanlage in denkmalgeschützte Immobilien noch weitere Vorteile. Da der Denkmalschutz hohe Priorität genießt, bietet er Investoren eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit. Wenn in Wärmedämmung, modernere Fenster und zum Beispiel alternative Heizmöglichkeiten investiert wird, besteht die Möglichkeit über die KfW-Bank an zinsgünstige Finanzierungsmittel zu gelangen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, bedarf es eines kompetenten und zuverlässigen Partners. Die Informationen, die zum Thema „Denkmalgeschützte Immobilien abschreiben“ auf www.investition-baudenkmal.de/343-624/Denkmalaschreibungen.htm zu finden sind, geben daher nicht nur einen Überblick über die gesetzlich garantierten Abschreibungsmöglichkeiten, sondern interessierte Anleger finden hier auch detaillierte Übersichten über die Garantien, die Gewährleistungen und Informationen von A –Z über das spannende Thema Denkmalimmobilien.
Da die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100 % als Werbungskosten abgeschrieben werden können, entsteht bei der Wiederherstellung einer solchen Immobilie, ein vom Keller bis zum Dach komplett erneuertes Gebäude.
Viele gute Gründe also, sich bei der nächsten Kapitalanlage für eine denkmalgeschützte Immobilie zu entscheiden. Neben steuerlichen Vorteilen bietet sich bei dieser Anlageform zudem die Möglichkeit, historisch, architektonisch wertvolle Gebäude langfristig zu erhalten. Auf www.investition-baudenkmal.de finden Sie ein großes Angebot denkmalgeschützter Immobilien in den verschiedensten Größen und Preisklassen, verteilt auf das ganze Bundesgebiet.
Kurzbeschreibung
Die staatlich garantierten Denkmalabschreibungen umfassen bis zu 80 % des Kaufpreises. Ein Grund mehr, langfristig Geld in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren.