Ein Denkmal kaufen und umbauen
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben und sie als Kapitalanlage nutzen möchte, der sollte einige Regeln beachten. Welche Gebäude warum erhaltenswert sind, entscheiden die Ämter für Denkmalschutz der jeweiligen Region. Für jedes Bundesland gibt es ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Nach diesen Vorgaben tragen die Denkmalämter die denkmalgeschützten Immobilien in die Denkmalliste ein. Kapitalanleger sowie Besitzer von Denkmälern können sich bei den Denkmalämtern über denkmalgeschützte Gebäude informieren.
Alle 16 Denkmalschutzgesetze der Bundesländer haben das gleiche Ziel: Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind erhaltenswerte Gebäude. Deshalb muss vor dem Beginn von Baumaßnahmen genau geklärt werden, was erlaubt ist und was nicht. Das Denkmalamt überwacht über die gesamte Bauzeit die Arbeiten. Je nach historischer Vorlage müssen Wände in den Originalfarben gestrichen werden, Vertäfelungen aus Holz instandgesetzt oder die Treppengeländer originalgetreu wiederherstellt werden.
Es geht beim Bau darum, das Objekt wieder in den historisch ursprünglichen Zustand zu bringen. Diese Baumaßnahmen können bei schönen Häusern aus dem 19. Jahrhundert sehr aufwendig sein. Stuckaturen im Inneren müssen originalgetreu wiederhergestellt werden, genauso wie die Figuren und Schmuckelemente an den Fassaden. Wegen solch hoher Anforderungen ist es wichtig, gut ausgebildete Kräfte mit jahrelanger Erfahrung einzusetzen. Hier sind zum Beispiel Kirchenmaler gefragt, handwerklich geschickte Schreiner, auch Künstler und natürlich Restauratoren.
Informationen und Hilfestellungen bei der Auswahl von Denkmälern, aber auch bei der Finanzierung von Kauf und Umbau bieten professionelle Unternehmen mit Spezialisierung auf denkmalgeschützte Immobilien.
Ein Beispiel ist die HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG in Hamburg, die denkmalgeschützte Immobilien in ganz Deutschland prüft und vermittelt. Sie bietet viele Informationen und eine Auswahl an Baudenkmälern auf der Internetseite www.investition-baudenkmal.de/ an. Baudenkmäler können aber auch in Sanierungsgebieten liegen. Bei beiden Investitionen, ob in ein Baudenkmal oder eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet, beteiligt sich der Staat durch erhebliche Subventionen an der nachträglichen Sanierung eines solchen, besonders erhaltenswerten Objekts. Hier gilt es aber, besondere Vorsicht walten zu lassen. Sanierungsgebiete sind räumliche, genau festgelegte Gebiete in Städten, Gemeinden, aber auch Dörfern, in denen eine städtebauliche Erneuerung stattfindet.
Für Anleger, die den steuerlichen Vorteil nutzen wollen, gilt es hier genau zu prüfen, ob das Gebäude auch tatsächlich entweder in einem Sanierungsgebiet liegt oder in die Denkmalliste der Stadt eingetragen ist. Ist das Gebäude kein Denkmal, oder befindet es sich außerhalb des Sanierungsgebietes, gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen, es können also keine Sanierungskosten geltend gemacht werden.