Geförderte Energieberatung
für denkmalgeschützte Immobilien
Geförderte Energieberatung
Die Schaffung von Wohnraum und der Erhalt von Wohnraum werden in Deutschland gefördert. Denkmäler sind besonders durch die Sonderabschreibung (Denkmal-AfA) steuerlich begünstigt. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten an finanzielle Unterstützung für Denkmäler zu kommen. Mit dem Vorstoß der Bundesregierung hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Energie und der Senkung des Energieverbrauchs, werden auch Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden unterstützt. Insofern können Immobilien, die denkmalgeschützt sind und dessen Energieverlust gesenkt wird, ebenfalls von den versprochenen Finanzspritzen profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert viele Baumaßnahmen mit verschiedensten Förderpaketen. Es werden zinsgünstige Kredite vergeben. Genaue Informationen sind unter www.kfw.de zu finden.
Seit 2009 wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bratung zur Energiesenkung und Wärmeschutzmaßnahmen gefördert. Diese Maßnahme zur Senkung des Energieverbrauchs ist über die Richtlinie 2009 "Vor-Ort-Beratung" geregelt. Gefördert wird die Beratung zu umfassenden baulichen Wärmeschutz, zu neuen Heizungsanlagen inklusive der Verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung regenerativer Energien. In den Genuss der Förderung kommen nur Gebäude, dessen Ursprungsbestimmung zum Wohnen gedacht war oder zum Beratungszeitpunkt mehr als 50 Prozent an Wohnfläche aufweisen. Die geförderte Beratung dürfen sowohl private Bauherren wie auch Unternehmer (hier gibt es Beschränkungen) und Verbände in Anspruch nehmen. Den Antrag auf Förderung muss jedoch ein ausgebildeter Berater stellen. Infrage kommen Ingenieure, Architekten mit entsprechenden Fachkenntnissen oder etwa Gebäudeenergiegieberater. Förderfähige Beratungen bekommen finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Soviel Geld wird ausgezahlt:
Ein- und Zweifamilienhäuser – 300 €
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten – 360 €
Integration von thermografischen Untersuchungen – 25 - 100 €
Luftdichtigkeitsprüfung – 100 €
Integration von Empfehlungen zur Stromeinsparung – 50 €
(Der gesamte Zuschuss darf höchstens die Hälfte der Beratungskosten betragen)
Die Anträge werden an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gerichtet. Wichtig: Bei Antragstellung darf die Beratung noch nicht begonnen haben. Wenn die Förderung gewährt wird, muss die Beratung innerhalb der folgenden drei Monate durchgeführt werden. Eine Verlängerung gibt es nicht. Ausgezahlt wird nach Vorlage des Beraterberichts, der Verwendungsnachweiseerklärung und der Rechnung.
Mehr dazu und viele weitere Informationen zum Denkmal als Wohn- und Anlageobjekt findet man unter:
http://www.investition-baudenkmal.de/finanzierung-ueber-kfwdarlehen.htm