Steuer senken mit Denkmal-Immobilie / Bis 35% des Kaufpreises auf Einkommensteuer anrechenbar
Frankfurt (ots) - Käufer von Denkmal-Immobilien können bis zu 35 Prozent des Kaufpreises eines solchen Objekts von der Einkommensteuer absetzen, berichtet FinanzenSteuernRecht-TV in seinen neuen Ausgaben. "Kapital-Anleger können die Sanierungskosten für ihre Denkmalschutz-Immobilie zwölf Jahre lang vollständig steuerlich geltend machen", sagt Kai Albert, Geschäftsführer von investition-baudenkmal im Gespräch mit FinanzenSteuernRecht-TV. Eigennutzern einer Denkmal-Immobilie steht diese Möglichkeit Steuern zu sparen zehn Jahre offen.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind die §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes, sofern das Objekt in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegt oder in der örtlichen Denkmalliste geführt ist.
Sinn macht es vor allem für Gutverdienende, in Denkmalschutz-Immobilien zu investieren, sagt Kai Albert. "Wir empfehlen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen ab 60.000 Euro für Alleinstehende und ab 120.000 Euro für verheiratete Investoren." Allerdings reichen steuerliche Gründe allein als Kaufkriterium nicht. "Es gilt, die gesamte wirtschaftliche Lage sowie die persönlichen Lebensumstände zu berücksichtigen." Außerdem ist die Lage des Objekts entscheidend, um neben den Steuervorteilen auch langfristig Mietrenditen zu realisieren.
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investition-baudenkmal ist einer der führenden Anbieter von Denkmalschutz-Immobilien mit Niederlassungen in Berlin, Hamburg und München. Das Unternehmen ist seit 1986 am Markt. Neben seiner Expertise für Denkmal-Immobilien legt investition-baudenkmal vor allem Wert auf eine umfassende Betreuung der Kunden von der Beratung über den Kauf bis zur Übergabe des Objekts. Der Full-Service schließt Angebote zur Finanzierung, Notar-Service und eine Betreuung nach dem Kauf ein.
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