Steuersparrechner im Internet
Steuersparrechner im Internet
Steuersparrechner gibt es unzählige im Internet. 15300 Treffer liefert die Suchmaschine Google beim Stichwort "Steuersparrechner". Zwar sind nicht alle Seiten, die aufgelistet werden, tatsächlich mit Onlinerechnern bestückt, aber es kommt trotzdem eine ganz brauchbare Anzahl zusammen. Darunter befinden sich Onlinerechner von Versicherungen, Steuersparrechner für die Rürup-Rente, Gehaltsrechners jeder Art und viele Steuersparrechner, die über Kontaktformulare funktionieren.
Einen ganz speziellen Steuersparrechner bietet jedoch die Internetseite www.investition-baudenkmal.de. Hier gibt es einen Steuersparrechner für Denkmalabschreibungen, der persönliche Steuervorteile für Investoren und Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien ausrechnet. Der Rechner ist unter http://www.investition-baudenkmal.de/steuer-spar-rechner.htm zu finden. Bevor es ans Rechnen geht, findet der Interessent grundsätzliche Informationen zur Denkmal-AfA und zu Fragen der Definition eines Baudenkmals. In einer übersichtlichen Tabelle sind Gegenüberstellungen von unterschiedlichen Kalkulationen zu finden und auch ein Renditevergleich. Sehr interessant ist auch die Grafik zu unterschiedlichen Abschreibungsarten wie lineare Abschreibung von Bestandsimmobilien, degressive Abschreibung von Neubauten immer im Vergleich zur Denkmal-AfA.
Der Steuersparrechner ist einfach und übersichtlich aufgebaut, alle Fragen sind klar verständlich und leicht zu beantworten. Zuerst werden Angaben zum Objekt abgefragt. Der Interessent legt sich am besten die Unterlagen zum geplanten Objekt zurecht. Der Gesamtkaufpreis setzt sich zusammen aus dem Grundstück, der Altbausubstanz und den Sanierungskosten. Wenn die Seite neu geladen wird, sind beispielhaft schon typische Zahlen in die Felder eingetragen. Der Kaufpreis des Beispiels ist 200.000 €. Der prozentuale Anteil der Denkmalschutzkosten wird in das nächste Kästchen eingetragen. In der Regel ist das beim Denkmal die Höhe der Sanierungskosten. Im Beispiel eingetragen sind 70 Prozent. Nun fragt das Programm nach dem Baujahr. Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, werden mit 2,5 Prozent AfA abgeschrieben. Im Beispiel ist dieser Eintrag markiert. Nun folgen die Angaben des Käufers. Er muss sein zu versteuerndes Einkommen kennen, im Beispiel 80.000 €. Verheiratete geben bei der Steuertabelle "Splittingtabelle" ein, die Anderen bei der Grundtabelle (so auch im Beispiel). Kirchensteuer kann soweit nötig je nach Bundesland (Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, alle anderen 9 Prozent) angegeben werden. Jetzt kann die Berechnung erfolgen. Unter dem Strich bringt dieser Kauf einen steuerlichen Gewinn von satten 71.654 € im Zeitraum zwischen 2011 und 2022. Dabei wurde eine lineare AfA angesetzt und die Hälfte des Gesamtkaufpreises. Die andere Hälfte ist im Beispiel für das Grundstück veranschlagt, das nicht abgeschrieben werden kann.
Mehr zu Kapitalanlagen in Denkmälern finden Sie im Internet unter: http://www.investition-baudenkmal.de/baudenkmal-abschreibung.htm