Was ist die Denkmal-AfA wirklich
Warum das "F" in "AfA" kleingeschrieben ist, ist leicht erklärt. Das "f" heißt "für" und AfA ist abgekürzt und steht für "Absetzung für Abnutzung". Eine Immobilie wird durch das Bewohnen abgenutzt, gleichzeitig mindert sich der "Buchhalterische Wert" für den Eigentümer. Hingegen sind Einkünfte die Basis für die Versteuerung des Einkommens. Der Gerechtigkeit halber kann die Abnutzung der Immobilie nun "abgesetzt" werden, also als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten vom Einkommen abgerechnet werden.
Für Immobilien sind die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nicht mehr so interessant, wie sie noch vor ein paar Jahren waren. Die Eigenheimzulage wurde abgeschafft und die degressive Abschreibung für Neubauten gibt es auch nicht mehr. Die letzte Möglichkeit noch nennenswert Steuern zu sparen, ist die Investition in ein Baudenkmal, denn das ist im Sinne des Staates schützenswert.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten erhebliche Möglichkeiten für erhöhte Abschreibungen. Die Denkmalschutz-AfA: 100 % für Instandhaltungs- und Modernisierungskosten: Wer eine Immobilie als Anlageobjekt besitzt, kann in der Regel die Kosten für den Erhalt des Gebäudes von der Einkommenssteuer absetzen. Das gilt für Ausgaben für die Behebung von Schäden durch Witterungseinflüsse oder auch aufgrund von Abnutzung und altersbedingten Reparaturmaßnahmen.
Als Modernisierung gelten alle Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Gebrauchswert der Immobilie zu steigern. Dazu zählen neben energetischen Veränderungen zur Einsparung von Wasser und Heizkosten auch Verbesserungen durch bauliche Erweiterungen und Ähnliches. Bei der Investition in denkmalgeschützte Immobilien können die Modernisierungs- und Instandhaltungskosten zu 100 % in einem Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die nachträglichen Instandhaltungskosten durch die Denkmal- AfA in den ersten 8 Jahren mit 9 % p.a. und in den weiteren 4 Jahren mit 7 % p.a. geltend gemacht werden können.
Für selbstgenutzte Baudenkmäler gelten hier andere Regelungen. In diesem Fall kann man nur 90 % der Instandhaltungskosten über 10 Jahre, mithin 9 % p.a. absetzen. Mehr dazu ist auf der Internetseite www.investition-baudenkmal.de/343-624/Denkmalabschreibungen.htm zu finden. Das Unternehmen HansaFinanzMarketing&Co. KG ist spezialisiert auf Denkmalimmobilien. Neben der Denkmal-AfA kommt auch die so genannte "lineare AfA" zum Tragen. Mit der linearen AfA wird der Altbau, abhängig vom Baujahr, linear abgeschrieben.